Wohnungsdurchsuchung - Was tun?
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Eine Wohnungsdurchsuchung gehört zu den einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Betroffene erleben sie häufig völlig unvorbereitet – früh morgens, mit mehreren Polizeibeamten, häufig unter großem psychischem Druck. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen.
1. Durchsuchungsbeschluss – oder nicht?
In der Regel bedarf es für eine Wohnungsdurchsuchung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser muss Ihnen ausgehändigt oder zumindest zur Einsicht vorgelegt werden. Prüfen Sie, ob Ihr Name, die Adresse und der konkrete Tatvorwurf korrekt genannt sind. Nur in sogenannten "Gefahr-im-Verzug"-Fällen darf auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden – diese Fälle sind jedoch streng begrenzt.
2. Aussage verweigern – Reden kann schaden
Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern – und sollten es auch nicht tun. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Verweisen Sie freundlich, aber bestimmt auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und verlangen Sie die anwaltliche Vertretung. Schweigen ist Ihr gutes Recht.
3. Keine aktive Mitwirkung
Sie sind nicht verpflichtet, bei der Durchsuchung aktiv mitzuhelfen. Sie müssen keine Passwörter nennen, keine Schränke öffnen oder Unterlagen erklären. Widerstand oder Behinderung der Maßnahme sollten Sie jedoch vermeiden – dies kann strafrechtlich relevant sein.
4. Zeugen fordern – Protokoll sichern
Bitten Sie darum, dass neutrale Zeugen anwesend sind (z. B. Nachbarn). Fordern Sie ein Durchsuchungsprotokoll an und dokumentieren Sie – sofern möglich – was mitgenommen wurde. Fertigen Sie eigene Notizen an, insbesondere zu Uhrzeit, beteiligten Personen und dem Ablauf der Maßnahme.
5. Unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung haben, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden. Als Strafverteidiger prüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, sichere Beweismittel, lege gegebenenfalls Beschwerde gegen die Durchsuchung ein und begleite Sie im weiteren Verfahren – von Anfang an.
Fazit:
Eine Wohnungsdurchsuchung ist kein Grund zur Panik – aber ein Anlass, unverzüglich professionellen Beistand zu suchen. Wenn Sie betroffen sind oder sich unsicher fühlen: Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich stehe Ihnen als erfahrener Strafverteidiger mit kompetenter und diskreter Hilfe zur Seite.
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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